Eine neue PEASEC-Studie untersucht die Verbreitung, Reichweite und Verbindlichkeit von Friedens- und Zivilklauseln an deutschen Hochschulen. Ein zentrales Ergebnis: Nur 21 der 314 untersuchten Universitäten und Fachhochschulen verfügen über eine explizit formulierte und institutionell verbindlich verankerte Zivilklausel oder eine gemischte Friedens- und Zivilklausel. Weitere 24 Hochschulen gaben sich eine Friedensklausel. Ihre Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich.

Zivilklauseln in der „Zeitenwende“-Debatte

Die Debatte um die „Zeitenwende“ rückt die Rolle von Hochschulen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik verstärkt in den Fokus. Insbesondere Zivilklauseln werden in der öffentlichen und politischen Diskussion zunehmend als Hindernis für militärische Forschung und technologische Innovation dargestellt. Angesichts der angespannten sicherheitspolitischen Lage wird argumentiert, sie seien nicht mehr zeitgemäß, beeinträchtigten die Verteidigungsfähigkeit und müssten abgeschafft werden.

Dabei ist zwischen Zivil- und Friedensklauseln zu unterscheiden: Zivilklauseln verpflichten Hochschulen auf zivile, nichtmilitärische Zwecke. Friedensklauseln verpflichten hingegen auf friedliche Ziele und schließen militärische Forschung damit nicht grundsätzlich aus. Gemischte Klauseln verbinden beide Zielsetzungen. Ob und in welchem Umfang militärische Forschung ausgeschlossen wird, hängt zudem vom Wortlaut und Befolgungsanspruch der jeweiligen Regelung ab.

Bislang fehlte eine umfassende empirische Datengrundlage dazu, wie verbreitet solche Selbstverpflichtungen tatsächlich sind, welche Reichweite sie besitzen und wie verbindlich sie formuliert werden.

Methode: Untersuchung von 314 Hochschulen

Die Studie „Zivilklauseln an deutschen Hochschulen: Eine empirische Bestandsaufnahme zu Verbreitung, Reichweite und Bedeutung in der ‚Zeitenwende‘-Debatte“ liefert die bislang umfangreichste Bestandsaufnahme von Friedens- und Zivilklauseln im deutschen Hochschulsystem.

Grundlage ist ein mehrstufiges Untersuchungsverfahren: Im Juni und Juli 2025 wurde eine erste Befragung unter deutschen Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt, gefolgt von einer zweiten Erhebung im April 2026. Insgesamt gingen Rückmeldungen von 131 Hochschulen ein. Ergänzend wertete das Forschungsteam bestehende Sammlungen von Zivilklauseln sowie parlamentarische Anfragen aus. Die identifizierten Regelungen wurden anhand der aktuellen Hochschuldokumente einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen. Die der Studie zugrunde liegenden Forschungsdaten sind hier zugänglich.

Nur 21 Hochschulen mit expliziter und verbindlicher Klausel

Die Ergebnisse zeigen, dass Kritiker die Verbreitung und konkrete Ausgestaltung von Zivilklauseln häufig überschätzen. Lediglich 21 der 314 untersuchten Universitäten und Fachhochschulen verfügen über eine explizit und verbindlich formulierte Zivilklausel bzw. gemischte Friedens- und Zivilklausel. Zudem bestehen 24 Friedensklauseln, die eine militärische Nutzung nicht umbedingt ausschließen.

Die bestehenden Selbstverpflichtungen unterscheiden sich zudem erheblich hinsichtlich ihrer Zielsetzung, ihres Befolgungsanspruchs und ihrer praktischen Umsetzung. Nicht jede als Zivil- oder Friedensklausel bezeichnete Regelung schließt militärische Forschung grundsätzlich aus. Teilweise handelt es sich vielmehr um allgemeine Friedensorientierungen oder ethische Leitlinien, deren konkrete Bedeutung für Forschungsentscheidungen begrenzt bleibt.

Keine strukturelle Beeinträchtigung militärischer Forschung erkennbar

Die Erhebung macht deutlich, dass Zivilklauseln an deutschen Hochschulen zahlenmäßig überschaubar und inhaltlich sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Eine strukturelle Beeinträchtigung militärischer Forschung und Entwicklung in Deutschland durch solche Klauseln erscheint daher unwahrscheinlich.

Die Studie trägt damit zu einer Versachlichung der aktuellen Debatte bei. Statt Zivilklauseln pauschal als Hindernis für sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschung zu bewerten, ist eine differenzierte Betrachtung ihrer jeweiligen Formulierung, Verbindlichkeit und praktischen Wirkung erforderlich.

Die Untersuchung von Malte Müller, Marie Gregor, Anja-Liisa Krichbaum und Prof. Dr. Dr. Christian Reuter ist in der Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung (ZeFKo) erschienen und hier abrufbar.

Müller, M., Gregor, M., Krichbaum, AL., Reuter, C. Zivilklauseln an deutschen Hochschulen: Eine empirische Bestandsaufnahme zu Verbreitung, Reichweite und Bedeutung in der „Zeitenwende“-Debatte. Z Friedens und Konflforsch (2026). https://doi.org/10.1007/s42597-026-00182-9

 

 

Zivilklauseln an deutschen Hochschulen: Umfangreiche Bestandsaufnahme von PEASEC veröffentlicht